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Bremerhavener Filmemacher machen Filmfinanzierung über NFTs

Kryptotechnologie als Recoupment-Strategie

„Non fungible Tokens“ oder NFTs sind der letzte Schrei in der Kryptocommunity. Man schafft damit durch Blockchain-Technologie verbürgte, digitale Originale von Dateien. Ein Kunstwerk des Digitalkünstler Beeple erzielte so einen Auktionswert von 69 Millionen US-Dollar. Die Bremerhavener Filmemacher vom „Projekt: Antarktis“ haben auf diese Weise jüngst Szenen ihres Kinodokumentarfilms als NFTs versteigert. Tim David Zitzke erklärte uns für unser Heft 6.2021, wie das vonstatten ging und was man dafür braucht.

Am 11. März 2021 fand sich in der Versteigerungsliste des angesehenen Auktionshauses Christies ein Werk des Internetkünstlers Mike Winkelmann, besser bekannt als „Beeple“. Die JPEG-Datei erzielte einen Preis von 69.346.250 US-Dollar, etwa 57 Millionen Euro. Dass niemand bei gesundem Verstand diesen Betrag für eine einfache JPEG-Datei bezahlt, liegt auf der Hand. Bei der JPEG-Datei handelt es sich um einen sogenannten „non fungible Token“ (wörtlich: „nicht austauschbarer Wert“), kurz NFT, eine Art digitales Echtheitszertifikat. NFTs werden durch Kryptotechnologie erstellt.

In dem aktuellen Hype um NFTs sehen Tim David Müller- Zitzke, Dennis Vogt und Michael Ginzburg aus Bremerhaven eine Chance der Refinanzierung ihres Kinofilms. Die drei Filmemacher hatten 2018 den vermutlich ersten Vlog-Dokumentarfilm der YouTuber-Generation ins Kino gebracht. Für den 97-Minüter „Projekt: Antarktis“ waren sie im November 2017 mehrere Wochen auf dem Forschungsschiff MS Ortelius in die Antarktis gereist und hatten das Ganze dokumentiert. Ihre Idee im Frühjahr 2021 war nun, einzelne Szenen ihres Films als NFTs zu versteigern. Um das vorwegzunehmen: Es geht nicht darum, das Rohmaterial für fremde Nutzung freizugeben. Vielmehr sollen die Szenen als ideelle Werke an Sammler verkauft werden. Müller-Zitzke nahm sich der Sache an. Der Bremerhavener hatte sich erstmals Mitte 2020 mit Kryptowährungen auseinandergesetzt. Sie basieren wie auch NFTs auf der Blockchain-Technologie.

Eines der zur Versteigerung erstellten NFT-Artworks

Basis: Blockchain

Eine Blockchain ist eine Kette an Codeblöcken, in deren Code die Existenz des vorigen Blocks und damit auch der gesamten vorherigen Kette eingebacken ist, im sogenannten Hash. Dadurch authentifizieren die einzelnen Bestandteile sich gegenseitig. Neue Blöcke werden über ein sogenanntes Konsensverfahren verifiziert und danach an die Kette angehängt. Es gibt zahlreiche Konsensverfahren, doch zwei vorrangig genutzte: Die „Proof-of-Work“-Methode ist die häufigste, die Proof-of-Stake“-Variante setzt sich immer weiter durch, denn sie braucht weniger Rechenpower. Diese Kette liegt nicht an einem Ort, denn dann wäre sie leicht manipulierbar. Alle Blöcke sind an unterschiedlichen Orten im Internet gespeichert, auch redundant, damit es keine Ausfälle gibt. Diese Dezentralität zusammen mit der durch die Kette gewährleisteten Authentifizierung der einzelnen Bestandteile macht eine übergeordnete Stelle – im Falle der Währung eine Bank – unnötig. Der letzte wichtige Punkt ist, dass es trotz des Namens – Krypto – eine höchst transparente Technologie ist, da alle Informationen der Kette einsehbar, wenn auch nicht sinnvoll lesbar, sind.

Wie schon erwähnt, kommt die Blockchain zum Beispiel bei Kryptowährungen zum Einsatz. Sie können durch bloße Rechenpower hergestellt werden. Betreiber eines dafür nötigen (Rechen-)Knotens sprechen hier vom „Mining“. Sehr vereinfacht wird über die Konsensprotokolle der genannten Verfahren ermittelt, wer einen neuen Block errechnen und hinzufügen darf. Im Falle von Bitcoin sind in den Codeblöcken Transaktionen hinterlegt, die mit einer Prüfsumme (Hash) bestückt sind. Diese werden paarweise zu einem Hash-Tree zusammengefasst, dessen Prüfsumme wiederum im Header des Blocks gespeichert wird. Auch dieser Header wird dann noch einmal durch eine Prüfsumme validiert und dieser Wert im Header des folgenden Blocks gespeichert. So soll eine Fälschung nahezu unmöglich sein.

Digitales Unikat

Bei einer Kryptowährung gibt es einen Wert für die jeweilige Einheit, daher ist dieser „ersetzbar“ oder „austauschbar“. Beim „non-fungible Token“ ist dieser Wert nicht ersetzbar, das vorliegende Token ist ein Unikat. Die Besonderheit einer digitalen Kunst-Datei ist also ihre Einmaligkeit oder zumindest ihre hohe Limitierung. Doch digitale Objekte, wie JPEG-oder auch MP4-Dateien sind leicht und verlustfrei zu kopieren. Daher widersprechen sie dem Einmaligkeitsgebot der Kunst eigentlich diametral.

Erst das „non fungible Token“ erreicht eine künstliche Verknappung. Denn die Datei dahinter könnte zwar von jedem Computer dieser Welt in Sekundenschnelle kopiert werden. Das NFT aber ist ein über Blockchain errechnetes und validiertes Echtzeitszertifikat, das der JPEG-Datei angefügt wird. Damit ist diese Datei das offizielle Original. Als solche wird sie natürlich nur in der Infrastruktur der Blockchain erkannt und verifiziert. Tim David Müller-Zitzke stellt klar, dass es sich bei Filmszenen als NFTs um künstlich generierte Kunstwerke handelt. Andere beliebte Objekte auf den NFT- Handelsplattformen sind digitale Sammelkarten oder virtuelle Gegenstände für Online-Games. [14595]


Hier erfahren Sie mehr über Kryptotechnologie als Finanzierungsinstrument!


 

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