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Verwertungsrechte wahrnehmen

Was macht eigentlich die VG Bild-Kunst?

Das eigene Werk hat einen Wert. Auch nach einer Produktion sind hier noch Vergütungen möglich. Für eine Wahrnehmung dieser Rechte sorgt die VG Bild-Kunst.

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(Bild: Quelle: VG Bild-Kunst)

Es gibt eine Verwertungsgesellschaft, bei der absolut jeder Kameramann und jede Kamerafrau Mitglied sein sollte: die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Verwertungsgesellschaften (VG) sind privatrechtlich organisierte, staatlich überwachte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten, denen von ihren Mitgliedern bestimmte urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche eingeräumt werden. Die VG Bild-Kunst vertritt in Deutschland in der Berufsgruppe III insbesondere audiovisuelle Künstler, namentlich Kameraleute, bei der Wahrnehmung ihrer sogenannten Zweitverwertungsrechte. Vertretungsberechtigt sind noch weitere Filmberufe, wie Szenenbildner, Kostümbildner oder Cutter.

Ferner macht die VG Bild-Kunst auf der europäischen Ebene in Zusammenarbeit mit allen anderen europäischen Schwestergesellschaften mittels der Society of Audiovisual Authors (SAA) Lobbyarbeit zur Verbesserung der Vergütungssituation der von ihr indirekt vertretenen Kreativen.

Die VG Bild-Kunst nimmt für die Kameraleute die Zweitverwertungsrechte Privatkopievergütung, die Kabelweitersendevergütung, die Vergütung für die Vermietung von DVDs sowie einen Anteil an der Bibliothekstantieme wahr. Die Privatkopievergütung kompensiert das Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material zu privaten Zwecken, welches in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Im Gegenzug müssen Hersteller von Geräten und Speichermedien gemäß § 54 UrhG eine Abgabe entrichten. Bei Ton- und Filmaufzeichnungsgeräten übernimmt die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) den Forderungseinzug für die VG Bild-Kunst, bei Text- und Bildaufzeichnungsgeräten wird die Abgabe von der VG Wort und VG Bild-Kunst gemeinsam verwaltet. Die Videovermietung wird seit 2014 aufgrund ihres marginalen Anteils der Geräteabgabe (Leerkassettenvergütung) zugeführt und über diese abgerechnet.

Die Kabelweitersendevergütung kompensiert die zeitgleiche Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen durch Kabelnetzbetreiber oder Onlineanbieter. Daneben erhält die VG Bild-Kunst Vergütungen für Kabelweitersendungen im Ausland über ihre dortigen Schwestergesellschaften. Zu guter Letzt erhält die VG Bild-Kunst einen Anteil an der Bibliothekstantieme für das Ausleihen von Film-DVDs aus öffentlichen Büchereien, Bibliotheken der Kommunen und Großbetrieben sowie für die Intranetnutzung von audiovisuellen Werken in Schulen und Hochschulen zum Zweck der Lehre und Forschung.

Um in den Genuss der Ausschüttungen zu kommen, müssen jährlich die neuen Werke gemeldet werden. Dabei sind unbedingt die Meldefristen der VG Bild-Kunst zu beachten, die auf der Website eingesehen werden können.


Website der VG Bild-Kunst

Info über die wahrgenommenen Rechte

Die komplette Ausgabe 3/2016 des Film & TV Kameramann erhalten Sie hier.

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