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Wie kommt man an Fördergelder?

Grundlagen: Filmförderung und Finanzierung

Produktionen sind oft teuer, und oft reichen die finanziellen Mittel nicht aus. Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten und Finanzierungen, die Produzenten finanziell unterstützen. Hier die wichtigsten Förderungen im Überblick.

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Filmprojekte werden oft aus einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen finanziert. Finanzierungsbausteine können eine Förderung oder die Finanzierung durch einen TV-Sender sein. Die Unterstützung durch Förderinstitutionen ist neben der Eigenleistung, den Eigenmitteln und Sponsoring das Wichtigste, damit eine Finanzierung stattfinden kann. In Deutschland gibt es auf Bundes- sowie auf der Landesebene zahlreiche Fördermöglichkeiten. Die Art der Förderungen ist oft einheitlich geregelt. Die bundesweite Filmförderung wird in Deutschland von der Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Filmförderungsanstalt FFA und dem Kuratorium junger deutscher Film umgesetzt. Zur Unterstützung deutscher Filme gibt es finanzielle Zuschüsse sowie unbedingt rückzahlbare und bedingt rückzahlbare Darlehen.

Filmfinanzierung

Mit der Herstellung des Films sollte erst begonnen werden, wenn die Finanzierung geschlossen ist. Bei fast allen Filmprojekten wird man dabei auf finanzielle Mittel Dritter angewiesen sein. Für die Finanzierung eines Films sind unterschiedliche Faktoren relevant. Unter anderem Sendeunternehmen als Auftragsproduzenten, Gemeinschafts- bzw. Koproduzenten oder Lizenznehmer, andere Produktionsfirmen als Koproduktionspartner, Lizenzpartner wie Verleih, Weltvertrieb, Verlage, Filmförderungen, Banken als Darlehensgeber sowie Kapitalgeber als Investoren aus der privaten Wirtschaft. Die Finanzierungen fließen dem Produzenten in der Regel später zu, als sie benötigt werden.

Filmförderungsmöglichkeiten

Die Filmförderung unterscheidet in der Regel drei Arten der Förderung. Zuschüsse, die nicht zurückzuzahlen sind und eingeschränkt rückzahlbare Förderdarlehen. Darüber hinaus Referenzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden von der Filmförderungsanstalt FFA und dem Bundesministerium des Inneren BMI jeweils für den nächsten programmfüllenden Film gewährt. Die Förderung kann beantragt werden für Drehbuchentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion sowie Verleih und Vertrieb.

Mittlerweile verfügen die Film- und Medienförderungen zudem über explizite Nachwuchsfördertöpfe, spezielle Förderung für serielle Formate, crossmediale Projekte sowie Games. Die Förderung kann über 50 Prozent eines Filmbudgets abdecken, wenn die entsprechenden Förderbedingungen gegeben sind.

Referenzfilmförderung

Filmhersteller erhalten die Förderung von der FFA, sobald ein Film eine bestimmte Referenzpunkteanzahl erreicht hat. Die Referenzfilmförderung ist eine automatische und nachträgliche Förderung. Sie muss nach Vorgaben der FFA allen in Deutschland ansässigen Produzenten gewährt werden.

Die erhaltenen Mittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bedingung ist, dass die Zuschüsse für die Produktion eines neuen Filmes verwendet werden und die Re-Investition abgedeckt ist.

Förderung durch Projektmittel

Die Fördermöglichkeit durch die Vergabe von Projektmitteln wird auch als „selektive Filmförderung“ bezeichnet. Sie ist eine gezielte Vergabe von Fördergeldern in den verschiedenen Produktionsphasen des Filmes. Dies gilt für die Drehbuch-, Produktions- und Verleihförderung. Filmtheater sowie Kinos oder technische Betriebe, welche ihre Ausstattung modernisieren wollen, können von der Förderung durch Projektmittel profitieren. Filmproduzenten können Projektmittel bei verschiedenen Institutionen von Bund und Ländern beantragen. Ein von der jeweiligen Förder institution ausgewähltes Gremium entscheidet über die Vergabe der Mittel. Die Vergabekriterien richten sich nach kulturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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Filmförderprogramme:

Hier können Sie sich auf den Websites der Institutionen über alle Finanzierungmöglichkeiten informieren:

BUNDESEBENE

Filmförderungsanstalt (FFA)

Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM)

Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

www.kuratorium-junger-film.de

LANDESEBENE

Baden-Württemberg
Medien u. Filmgesellschaft Baden Württemberg mbh

Bayern
FilmFernsehFonds Bayern GmbH

Berlin
Medienboard Berlin Brandenburg
www.medienboard.de

Hamburg / Schleswig-Holstein
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH

Hessen
HessenFilm

Mecklenburg-Vorpommern
Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen
Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH

Niedersachsen und Bremen
nordmedia – Film und Mediengesellschaft 

MDM Sachsen / Sachsen-Anhalt / Thüringen
Mitteldeutsche MedienförderungGmbH


EU-FÖRDERPROGRAMM
MEDIA Europäisches Filmförderprogramm


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