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BVK hält Wiederholungsvergütungen und Erlösbeteiligungen bei Eigenproduktionen des Bayerischen Rundfunks für fair und angemessen

Vergütungsregeln für bildgestaltende Kameraleute: Schlichtungsstelle beschließt Einigungsvorschlag

Im Schlichtungsverfahren des Berufsverband Kinematographie mit dem Bayerischen Rundfunk, in dem es über die Nutzungsvergütungen bei Eigenproduktionen für bildgestaltende Kameraleute geht, hat die Schlichtungsstelle einen Einigungsvorschlag beschlossen.

BVK LogoLaut dem Vorschlag stehen Kameraleuten Wiederholungsgebühren zu, und zwar auf Basis der vereinbarten Vergütung, mindestens aber nach Erstvergütungs-Tarif. Zum Beispiel sind bei einer Wiederholung im Hauptprogramm der ARD 20 Prozent der Erstvergütung zu bezahlen.

Der BVK – Berufsverband Kinematographie hält den Vorschlag “für ein faires und angemessenes Ergebnis des Schlichtungsverfahrens”, so die Meldung.

Innerhalb eines Monats können die beteiligten Parteien nun noch Widerspruch einlegen. Mehr Details über den Einigungsvorschlag beim BVK.

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