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Zweiter E-Kamera-Kongress des BVFK

Scheinselbständig oder scheinbar selbständig

Seit dem ersten E-Kamerakongress des BVFK hat sich einiges getan: Der Verband hat unter anderem ein Berufsbild erarbeitet und – damit einhergehend – Honorarstandards. Zwei zentrale Instrumente im anhaltenden Kampf um Qualität innerhalb eines nicht geschützten Berufsstandes und um auskömmliche Honorare, die künftig auch in den Prozess zum BVFK-zertifizierten Kameramann beziehungsweise Kamerafrau eingehen werden.

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BVFK-Vorsitzender Frank Trautmann begrüßte ein Dutzend Kollegen, die sich zur Diskussion der unbequemen Honorarthematik auf den Weg nach Berlin gemacht hatten und dankte ganz besonders den beiden Gästen: Aus München angereist war diesmal Stefan Weiß.

Der Verhandlungscoach, der mit seiner Kollegin Sabine Brose unter anderem das Seminar „Finanz-KnowHow für Selbstständige“ anbietet, vermittelt in seiner Arbeit kaufmännisches Wissen und nimmt dabei auch das bisherige Selbstbild des kreativen Selbstständigen kritisch unter die Lupe. Rechtsanwalt Tobias Sommer flankierte die Diskussion als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und weitete den Blick besonders in Punkto Urheber- und Leistungsschutzrechte, einem für die anwesenden im Verbund arbeitenden Kameraleute besonders relevanten Aspekt.

Honorare lediglich aufgrund der immer geringer bewerteten Arbeitszeit zu kalkulieren, sei eine Falle, so Rechtsanwalt Sommer. Die Rechteverwertung könnte hier mit zusätzlichen Einnahmen zu Buche schlagen, sofern die eigene Position als Bildschöpfer geklärt und beispielsweise mittels AGB-Anhang innerhalb der Honorarrechnung verankert wäre.

In diesem Zusammenhang verwies er zur Orientierung auf die Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM, die die Nutzungsrechte für Fotografen so einordnet, dass sie bei Gerichtsverhandlungen angewendet werden kann. Der Umgang mit dieser Frage wurde unter den Anwesenden lebhaft diskutiert und wird innerhalb des BVFK-Vorstandes und des Rechts-Ressorts geprüft.

Ein weiterer Begriff, den die Anwesenden vom Fachanwalt lernten, ist der einer „taxmäßigen Vergütung“. Diese zivilrechtliche Frage, die so etwas wie ein „Durchschnittshonorar“ innerhalb des Dienstvertragsrechts und des Werkvertragsrechts einnimmt, sei im Falle der Kameraarbeit bisher noch nicht geklärt, so Rechtsanwalt Sommer. Auch hier könne die BVFK-Honorarempfehlung in juristischen Auseinandersetzungen mit Sendern und Produktionsfirmen einmal wichtig werden.

Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Und schon gar kein Recht. Klagen seien teuer und zeitaufwändig, klagten auch die Roundtable-Teilnehmer unisono. Einzelfallklagen zur Sozialstatusklärung gegen die Deutsche Rentenversicherung, bei denen der BVFK seine Mitglieder seit Jahren tatkräftig unterstützt, würden Einzelnen in ihrem Kampf vielleicht helfen. Sie würden jedoch bei jedem Einzelkampf unverhältnismäßig viel Energie an falscher Stelle binden und blieben letztlich Symptombekämpfung, da sie das grundlegende Problem der Statusklärung nicht beseitigen können. Hier sei ganz klar die Politik gefragt.

Was das von der amtierenden Bundesregierung geplante neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit zur Statusklärung beitragen könne, sei fraglich. Verhandlungscoach Weiß warf die These auf, viele Kameraleute seien nicht „scheinselbstständig“, sondern „scheinbar selbstständig“. Sie würden bisher weder so arbeiten, noch so verhandeln wie selbstständige Unternehmer.

Frank Trautmann, Rechtsanwalt Tobias Sommer, Kirsten Kohlhaw, Stefan Weiß (vlnr) beim E-Kamera-Kongress am 10. Januar 2017 in Berlin. (Bild: Foto: BVFK)

Der Einwand aus der Runde, viele erfahrene Kolleginnen und Kollegen seien in der Tat nach jahrelanger (frei)fester Beschäftigung aufgrund veränderter Marktrealitäten in die Selbstständigkeit gedrängt worden, stieß auf nachdenkliche Reaktionen. Doch wenn man nun de facto selbstständig sei und alle im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs anfallenden unternehmerischen Risiken, wie Altersvorsorge, krankheitsbedingten Verdienstausfall, Rücklagenbildung sowie Investitions- und Fortbildungskosten selbst zu tragen habe, sei natürlich auch jeder einzelne knallhart gefragt, sich innerhalb des veränderten Arbeitsmarkts neu zu positionieren und seine eigenen Beweggründe zur Ausübung des Berufs zu hinterfragen. Unternehmerisch vernünftig zu kalkulieren sei hier das A und O und die absolute Basis, so Weiß.

Auf der Gegenseite sei – wenn schon – die Marktmacht der wenigen Sender und deren undurchsichtiger Subunternehmens-Struktur kartellrechtlich bedenklich. Rechtsanwalt Sommer pflichtete dem bei und schätzte den Umstand, dass sich selbstständige Unternehmer über im Netz frei verfügbare Honorarempfehlungen informieren und für individuelle Verhandlungen wappnen, als legitime Praxis ein.

Hiermit schlug der Jurist einen Bogen zum Thema Solidarität, einem Wert, dem gegenüber sich, da waren sich alle Anwesenden einig, auch jedes unternehmerisch tätige Individuum verpflichten sollte. Das eine dürfe das andere nicht ausschließen, pflichtete ihm Trautmann zu. Vielmehr sollte das individuelle Bekenntnis zur Solidarität die Basis bilden für ein Streben nach einer gelingenden Gesellschaft, auch in Zeiten harter Paradigmenwechsel.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Der BVFK Verband vergisst hierbei zu erwähnen, dass er sich blind hinter Kameraleute stellt. Selbst wenn diese Scheisse an Qualität abliefern, bleibt im Regelfall alles an der Filmproduktion hängen. Es gibt sogar Kameraleute, die sich weigern sich anstellen zu lassen. Aber bei Streitigkeiten sich an den Verband wenden, der sie dann dabei unterstützen soll, ihre mangelnde Ablieferungsqualität zu decken. Ein Betrug gegen eine Filmproduktion, wird hierdurch einfacher, wenn es sich um eine Anstellung handelt. Der BVFK ist daher für mich einer der Verbände, der mal gescheckt werden sollte.

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    1. Hallo Herr George,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Beobachtung, dass der BVFK sich hinter die Interessen seiner Mitglieder stellt, trifft sicher zu und ist aus unserer Sicht auch der Zweck eines Berufsverbands. Insofern können wir Ihre Forderung, der BVFK möge “gescheckt” werden, nicht so recht nachvollziehen, zumal nicht klar wird, was genau von wem sie gern überprüft sähen.

      Beste Grüße,
      Uwe Agnes

      Auf diesen Kommentar antworten

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