Die Frage „Wer macht das Bild?“ war in der Vergangenheit leicht zu beantworten. Heute stellt sie sich neu. Denn künstliche Intelligenz verändert die Film- und Fernsehbranche grundlegend, so die Einschätzung von Frank Trautmann, 1. Vorsitzender des BVFK.
Foto: shutterstock / Ople Witsanu
Über Jahrzehnte war absolut selbstverständlich, wer bei Fernsehen und Film die Bilder macht: Kameraleute, Bildgestalterinnen und Bildgestalter, Regie, Licht, Schnitt, Ton, Szenenbild, Maske – also Menschen im kreativen Zusammenspiel verschiedener Gewerke. Doch diese Selbstverständlichkeit gehört der Vergangenheit an.
Denn künstliche Intelligenz ist längst keine abstrakte Zukunftsvision mehr. Sie ist Realität. Sie ist vorhanden, sie wird bereits in zahlreichen Branchen eingesetzt und sie wird auch unsere Welt als Bildgestalter nachhaltig verändern. Wie tiefgreifend diese Veränderung sein wird, kann heute niemand seriös vorhersagen. Genau das festzuhalten, erscheint mir besonders wichtig: Niemand kann in die Zukunft blicken. Zwischen Euphorie, Angst und berechtigter Skepsis braucht unsere Branche deshalb vor allem eines: Orientierung.
Kompetenz schaffen
Der BVFK beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren intensiv mit den Herausforderungen und Chancen künstlicher Intelligenz. Erste Veranstaltungen zu diesem Themenfeld fanden bereits 2022 im Rahmen interner Diskussionen und Branchengespräche statt. Dabei wurde deutlich, dass KI kein Randthema mehr ist. Sie betrifft nicht nur technische Innovationen, sondern berührt das Fundament kreativer Arbeit.
Die ersten Reaktionen waren oft ein ungläubiges Staunen über die Geschwindigkeit und das Potenzial dieser Entwicklung. Vieles, was heute technisch möglich ist, hätte vor wenigen Jahren kaum jemand ernsthaft vorausgesagt. Trotzdem definiert nicht jede technische Möglichkeit automatisch den kreativen oder gesellschaftlichen Wert ihrer Anwendung.
Sich von Angst oder Abwehr leiten zu lassen, wäre nicht zielführend. Künstliche Intelligenz wird nicht verschwinden. Sie ist Teil einer technologischen Entwicklung, die bereits stattfindet. Deshalb hat der BVFK spätestens nach den intensiven Diskussionen rund um die Prolight + Sound 2025 eine klare Haltung eingenommen: Wir müssen unsere Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen befähigen, kompetent mit diesen neuen Werkzeugen umzugehen. Denn nur wer Technologie versteht, kann sie gestalten – statt von ihr gestaltet zu werden.
Gemeinsam mit Partnern aus Bildung und Praxis wurden deshalb konkrete Weiterbildungsansätze entwickelt. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit dem Filmhaus Frankfurt. Ein wesentlicher Meilenstein war jedoch die Entwicklung eines strukturierten Lehrgangsprogramms gemeinsam mit unserem Partner „Berater & friends“.
AI Cine Creator: Weiterbildung statt Verdrängung
Aus dieser Zusammenarbeit entstand der AI Cine Creator. Wichtig ist dabei: Der AI Cine Creator ist kein abgeschlossenes Berufsbild und keine Ersatzdefinition klassischer Filmberufe. Er ist bewusst als praxisnahe Weiterbildung für Kameraleute und Filmschaffende konzipiert. Ziel ist dabei, bestehende gestalterische Kompetenz mit neuen technologischen Möglichkeiten zu verbinden. Die Kurse vermitteln nicht die Idee einer „automatisierten Filmproduktion“, sondern die Fähigkeit, KI-Werkzeuge fachlich sinnvoll, verantwortungsvoll und kreativ einzusetzen.
Die Resonanz ist bemerkenswert positiv. Inzwischen läuft bereits die dritte Staffel des Programms. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut, umfasst mehrere Tage als Online-Abendformat über mehrere Wochen hinweg und wird gefördert. Für BVFK-Mitglieder sind diese Kurse stark rabattiert buchbar. Berater & friends übernimmt für jedes Verbandsmitglied eine individuelle Fördermittelprüfung. Dadurch sinkt der Eigenanteil in den meisten Fällen auf unter 450 EUR. Die förderrechtlichen Bedingungen werden erfüllt, wenn berufliche Selbstständigkeit und Erwerbstätigkeit in Deutschland vorliegen.
Doch technologische Kompetenz allein reicht nicht aus. Ein zentrales Feld ist die rechtliche Einordnung künstlicher Intelligenz, insbesondere im Bereich Urheberrecht, Datennutzung und Training generativer Systeme. Wer besitzt kreative Werke? Wer darf sie verwenden? Dürfen Bilder, die von Urheberinnen und Urhebern geschaffen wurden, ohne klare Zustimmung in Trainingsdaten einfließen? Diese Fragen sind keineswegs theoretisch.
Deshalb ist im Lehrgang auch eine umfassende juristische Beratung integriert, unter anderem durch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Tobias Sommer, LL.M. Es werden gleichzeitig auch die KI-Kompetenzen gem. Art. 4 der KI-Verordnung vermittelt. Auch der BVFK selbst arbeitet an strukturellen Lösungen, etwa durch Anpassungen in vertraglichen Grundlagen und AGB-Strukturen, um dem Schutz schöpferischer Leistungen Rechnung zu tragen. Das ist eine Mammutaufgabe – und sie kann nicht isoliert von einem Verband gelöst werden. Hier braucht es den Schulterschluss mit anderen Berufsverbänden, Institutionen und der gesamten Branche.
KI ist Werkzeug, nicht Kultur
Es wäre zu einfach, KI nur als „Werkzeug“ zu bezeichnen und damit die Diskussion abzuschließen. Zweifellos ist sie ein Werkzeug. Aber sie ist ein Werkzeug mit struktureller Kraft. Es steht außer Frage, dass sich Berufsbilder verändern, und es ist wahrscheinlich, dass bestimmte Tätigkeiten seltener oder anders nachgefragt werden. Manche Prozesse werden automatisiert, manche Rollen werden sich verschieben. Diese Realität darf man nicht naiv ignorieren.
Gleichzeitig stellt sich eine entscheidende Frage: Was passiert mit dem kreativen Zusammenspiel? Denn Film war immer Teamarbeit. Kamera, Licht, Szenenbild, Montage, Ton, Maske, Regie – all diese Gewerke erschaffen gemeinsam Atmosphäre, Haltung und emotionale Tiefe. Wenn diese kollektive kreative Reibung verloren geht, wäre das ein kultureller Verlust.
Denn gute Filme entstehen selten aus technischer Perfektion allein. Sie entstehen durch Diskussion, Haltung, Erfahrung, Intuition und oft auch durch kreative Auseinandersetzung zwischen Gewerken. Der Mensch bleibt so der Ursprung von Gestaltung. Wir lieben unseren Beruf nicht nur, weil wir Bilder erzeugen. Wir lieben ihn, weil wir hier die Möglichkeit zur Gestaltung haben. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen: Gute Filme entstehen dann, wenn sie menschliche Reibung, persönliche Handschrift und emotionale Tiefe besitzen.
Ein Bild ist nicht nur Information – ein Bild ist Haltung. Eine Stilrichtung, eine Lichtführung, eine Kamerabewegung, ein Rhythmus im Schnitt: all das erzeugt Identität. Menschen wollen nicht „nur“ ein Bild. Sie wollen Bilder, die etwas erzählen. Bilder mit Handschrift und Geschichte. Bilder mit Atmosphäre. Bilder, die unverwechselbar sind. Wird Gestaltung beliebig, wird am Ende auch Relevanz beliebig.
Wandel als Konstante
Künstliche Intelligenz ist nicht das Ende filmischer Gestaltung. Sie ist ein technologischer Umbruch. Ein Quantensprung. Doch unsere Branche hat solche Umbrüche mehrfach erlebt:
vom Stummfilm zum Tonfilm
vom Schwarz-Weiß-Film zum Farbfilm
von Film zu Video
von analogem zum digitalen Video
von der elektronischen Aufzeichnung zur digitalen Kinematografie
und heute zur KI
Viele Kolleginnen und Kollegen haben diese Transformationen noch selbst erlebt. Die Technik änderte sich rasant. Aber die Gestaltungskompetenz blieb. Genau das ist die zentrale Erkenntnis: Kreative Kompetenz verliert ihren Wert nicht, nur weil sich Werkzeuge verändern.
Unsere Verantwortung
Es liegt an uns selbst, diese Entwicklung aktiv zu gestalten. Wir müssen lernen. Wir müssen Kompetenzen aufbauen. Wir müssen rechtliche Standards definieren. Wir müssen kreative Qualität verteidigen. Hier setzt der BVFK an.
Die ersten Ergebnisse unserer Lehrgänge sind vielversprechend. Sie zeigen, dass Weiterbildung nicht nur fachlich sinnvoll ist, sondern auch wirtschaftliche Perspektiven eröffnen kann. Gleichzeitig bleibt der Wunsch, dass sich weitere Verbände und Akteure der Branche diesem Weg anschließen. Denn Zukunft entsteht nicht durch Verdrängung, sondern durch Gestaltung. Am Ende bleibt eine Überzeugung: Das Bild macht immer noch ein Mensch.
KI und Recht: Haftungsfalle Nutzungsbedingungen
Gerichtsstand, Haftung, Urheberrecht und Datenschutz: Das Online-Seminar mit Rechtsanwalt Tobias Sommer, LL.M., vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den professionellen Einsatz von KI-Systemen und zeigt typische Risiken in der Praxis auf.