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Rechtsstreit oder Mediation?

Honorarstreit ohne Prozess beilegen

Der letzte Schritt im Kampf ums Geld ist oft der Rechtsstreit. Im Hinblick auf dessen Kosten lohnt es sich, nach Alternativen Ausschau zu halten. Die Mediation ist ein kostengünstiger und vor allem vertraulicher Weg.

rechtliches-paragraph-zeichen-symbolWas kostet eigentlich ein Rechtsstreit? Das ist oft die erste Frage, die Mandanten stellen. Die Kosten eines Rechtsstreits hängen vom Streitwert ab. Jemand schuldet Ihnen das Honorar für Ihre geleistete Arbeit, sagen wir 5.000 Euro. Wenn Sie diesen Betrag in einen Prozesskostenrechner eingeben (den finden Sie hier), stellen Sie fest, dass die erste Instanz ein Prozessrisiko in Höhe von knapp 2.300 Euro birgt. Darin sind enthalten die Kosten des Gerichts sowie die Anwaltskosten Ihres und des gegnerischen Anwalts. Wer unterliegt, zahlt die Zeche.

Sollten Sie also Klage erheben und in Gänze unterliegen – so nennt man das, wenn die Klage abgewiesen wird, dann wird der Gegner Kosten gegen Sie festsetzen lassen in dieser Höhe. Gewinnen Sie, kriegen Sie die 5.000 Euro und der Gegner zahlt die Kosten. Spricht man Ihnen nur 2.500 Euro zu, teilen sich die Parteien die Kosten. Damit ist aber nur die erste Instanz erledigt, Sie oder Ihr Gegner können in Berufung gehen, das Prozessrisiko erhöht sich um weitere 2.700 Euro. Um zwei Instanzen zu erledigen, vergehen zwischen zwei und drei Jahren. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Mediation an Bedeutung. Wenn die Aggressionskurve es zulässt, wird man einen Streit im Rahmen einer Mediation schneller und günstiger und vor allen Dingen vertraulicher erledigen können.

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm AGDOK hat deshalb mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Mediationsvereinbarung getroffen. Mitglieder des Verbandes können sich im Streitfall an die AGDOK wenden und um Durchführung einer Mediation bitten. Es wird ein Mediator bestimmt, gegebenenfalls mit Hilfe der WIPO ein geeigneter Mediator gesucht, eine Mediationsvereinbarung unterschrieben und das Procedere mit den Parteien abgestimmt. Die Durchführung erfolgt anhand der von der WIPO für Medienstreite speziell angepassten Regelungen.

Die Kosten bewegen sich nicht nach Streitwert, sondern nach Stundenaufwand. Als pauschale Schätzung wird ein Aufwand von etwa 1.100 Euro veranschlagt. Darin ist eine kleine Verwaltungspauschale für die WIPO und das Mediationshonorar enthalten. Der Vorteil einer Mediation ist, dass die Parteien gemeinsam mit dem Mediator den zeitlichen Rahmen bestimmen. Während die mündliche Verhandlung vor dem Richter über die Zahlungsklage in Höhe von 5.000 Euro öffentlich ist, also jeder Interessierte sich in den Gerichtssaal setzen kann, ist die Mediation zudem vertraulich, alle Beteiligten unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung (Art. 15). Damit ist die Mediation schneller und günstiger als ein gerichtliches Verfahren. Wenn sie erfolgreich ist, unterzeichnen die Parteien einen Vergleich oder eine Abschlusserklärung, die gegebenenfalls notariell beurkundet werden kann.

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