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Im Rahmen des neu geschaffenen SWR Doku Festivals, ab jetzt jährlich

Deutscher Dokumentarfilmpreis 2017: Call for Entries

Es gibt ein neues Filmfestival in Deutschland: Das SWR Doku Festival findet erstmals vom 28. bis 30. Juni in Stuttgart statt. In dessen Rahmen wird ab nun der Deutsche Dokumentafilmpreis verliehen. Die Anmeldefrist endet am 15. Februar.

Logo Deutscher Dokumentarfilmpreis
(Bild: SWR)

Seit 2003 vergibt der Südwestrundfunk SWR den Deutschen Dokumentarfilmpreis – in Kooperation mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg MFG, der Norbert Daldrop Stiftung für Kunst und Kultur, der Stuttgarter Zeitung und des Hauses des Dokumentarfilms – “für besonders herausragende filmische Leistungen bei der Pflege und Weiterentwicklung des Dokumentarischen im Fernsehen und Kino.”

Neu ist ab 2017, dass der Preis im Rahmen des neu geschaffenen SWR Doku Festivals verliehen wird. Es findet vom 28. bis 30. Juni in Stuttgart statt. Ab sofort wird der Deutsche Dokumentarfilmpreis jährlich vergeben. Im Zuge des Festivals werden folgende Preise vergeben:

  • Der Deutsche Dokumentarfilmpreis, zu je 50 Prozent getragen von SWR und MFG, in Höhe von 20.000 Euro,
  • Der Preis für Dokumentarische Filme über Künstler und die Entstehung von Kunst, getragen von der Norbert Daldrop Stiftung, in Höhe von 5.000 Euro,
  • Der Preis der STZ-Leserjury, getragen von der Stuttgarter Zeitung, in Höhe von 4.000 Euro
  • Der Förderpreis des Hauses des Dokumentarfilms in Höhe von 3.000 Euro.

Ausgezeichnet werden jeweils dem Autor und / oder dem Regisseur zugesprochen, das Preisgeld soll für die Entwicklung eines neuen Filmprojekts verwendet werden.

Eingereicht werden können:

Deutschsprachige Dokumentarfilme und Dokumentationen mit einer Mindestlänge von 50 Minuten, die in den letzten zwei Jahren vor der Sitzung der Jury in deutschsprachigen Fernsehprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz erstausgestrahlt oder als Kino-/ Fernsehproduktionen im Kino oder auf Festivals uraufgeführt wurden und deren Autor/in und / oder Regisseur/in seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) hat. Der maßgebliche Ausstrahlungszeitraum für den Dokumentarfilmpreis 2017 ist der 01.03.2015 bis zum 28.02.2017.
Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde.

Nicht zugelassen sind Mehrteiler, Reihen und Serien.

Die Filme, die zur Nominierung zugelassen sind, unterliegen keinen thematischen Beschränkungen.

Die genauen Bestimmungen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

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